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Nachvollziehbare Annahme einer Lebensgefahr reicht für Errichtung eines Nottestaments aus

RechtsprechungErbrechtZak 2011/617Zak 2011, 333 Heft 17 v. 27.9.2011

ABGB § 597

Um wirksam ein Nottestament iSd § 597 ABGB errichten zu können, muss die unmittelbare Gefahr des Todes oder des Verlustes der Testierfähigkeit nicht unbedingt tatsächlich bestehen; es genügt, dass der letztwillig Verfügende subjektiv vom Vorliegen einer solchen Gefahr ausgeht, sofern sein Eindruck aufgrund objektiver Umstände allgemein nachvollziehbar ist.

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