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Kein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen ortsübliche oder unwesentliche Laubimmissionen

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/614Zak 2011, 333 Heft 17 v. 27.9.2011

ABGB § 364 Abs 2

Bei Laub und Nadeln von Bäumen handelt es sich um keine grobkörperlichen Einwirkungen (wie Tennisbälle, Baumstämme oder Erdmassen), gegen die unabhängig von Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit mit nachbarrechtlicher Unterlassungsklage vorgegangen werden könnte.

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