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Rechtsmittellegitimation der Pflegeeltern im Obsorgeverfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/611Zak 2011, 332 Heft 17 v. 27.9.2011

ABGB § 186

In allen die Person des Kindes betreffenden Verfahren (hier: Obsorgeverfahren) kommt den Pflegeeltern gem § 186 ABGB ein Antragsrecht und folglich auch - unabhängig davon, ob das Verfahren auf ihren Antrag hin eingeleitet wurde - Rechtsmittellegitimation zu.

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