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Erweitertes Vorkaufsrecht - Sacheinlage der belasteten Liegenschaft in eine Gesellschaft

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/585Zak 2011, 316 Heft 16 v. 13.9.2011

ABGB §§ 1073, 1078

GBG § 94

Ein Vorkaufsrecht kann - über den Verkauf hinaus - entweder für einen abgeschlossenen Katalog von Veräußerungsfällen oder ohne Einschränkung für alle Veräußerungsfälle vereinbart werden. Ein uneingeschränkt erweitertes Vorkaufsrecht erfasst auch die Sacheinlage der belasteten Liegenschaft in eine Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilsrechten.

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