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Gütergemeinschaft auf den Todesfall und Pflichtteilsansprüche

RechtsprechungErbrechtZak 2011/581Zak 2011, 314 Heft 16 v. 13.9.2011

ABGB §§ 784, 785, 1234

Im Fall einer Gütergemeinschaft auf den Todesfall fällt nur der dem verstorbenen Ehegatten zustehende Anteil am Gesamtvermögen in dessen Nachlass. Der andere, dem überlebenden Ehegatten gebührende Teil des Gesamtvermögens wird daher bei der Ermittlung des Nachlasswerts zur Bemessung

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