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Keine Bindungswirkung der Vorfragenbeurteilung im Vorprozess

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/559Zak 2011, 299 Heft 15 v. 30.8.2011

ZPO § 393 Abs 1, § 411

ABGB §§ 523, 1041, 1479

Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Vorentscheidung ist auf die dort entschiedene Hauptfrage beschränkt. Vorfragenbeurteilungen binden im Folgeprozess nicht.

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