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Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter - Auftrag für Kranarbeiten

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/555Zak 2011, 297 Heft 15 v. 30.8.2011

ABGB § 1295 Abs 1

Der Auftrag, einen schweren Gegenstand mit einem Kran von einem Gebäude auf den angrenzenden Parkplatz herabzuheben, entfaltet Schutzwirkungen zugunsten eines Abstellplatzmieters.

OGH 7. 4. 2011, 2 Ob 210/10m

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