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Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Schattenwurf von Pflanzen (II)

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/547Zak 2011, 295 Heft 15 v. 30.8.2011

ABGB § 364 Abs 3

Ob die Beschattung durch Pflanzen zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarliegenschaft iSd § 364 Abs 3 ABGB führt, ist aufgrund einer Interessenabwägung nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen. Je geringer die Grenze der Ortsüblichkeit überschritten ist, desto weniger ist von Unzumutbarkeit auszugehen.

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