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Böhm, Anm zu immolex 2011/69.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2011/530Zak 2011, 280 Heft 14 v. 16.8.2011

Zu 4 Ob 224/10k = Zak 2011/459, 242: Der Umstand, dass es sich bei der Verkäuferin und der Maklerin um Schwestergesellschaften mit denselben Gesellschaftern handelt, macht aus dem Verkauf kein wirtschaftliches Eigengeschäft der Maklerin, für das gem § 6 Abs 4 MaklerG keine Provision zusteht.

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