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Unterhaltsvorschüsse während des Abstammungsverfahrens - Einstellung mangels Fortsetzung des Unterhaltsverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/508Zak 2011, 273 Heft 14 v. 16.8.2011

UVG § 4 Z 4, §§ 8, 20 Abs 1 Z 4 lit c

AußStrG § 101 Abs 3

Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 4 UVG sind nicht nur bis zur rechtskräftigen Beendigung des Abstammungsverfahrens, sondern bis zum Abschluss des während oder mit dem Abstammungsverfahren eingeleiteten und vorerst unterbrochenen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens zu gewähren.

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