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Unterlassungsanspruch des Jagdberechtigten gegen Paintballspiele

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/471Zak 2011, 253 Heft 13 v. 26.7.2011

NÖ JagdG: § 97

ABGB § 523

Gegen ein Verhalten im Jagdgebiet, das geeignet ist, das Wild zu stören und damit den Jagdbetrieb zu beeinträchtigen (hier: Paintballspiele), kann der Jagdberechtigte mit Unterlassungsklage vorgehen, auch wenn es vom Eigentümer gestattet wurde.

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