vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Einwirkung auf den Mandanten zwecks Verzichts auf materiell unrichtigen Prozesskostenzuspruchs - kein Disziplinarvergehen

In aller KürzeZak 2011/462Zak 2011, 242 Heft 13 v. 26.7.2011

Wenn ein Rechtsanwalt unrichtige Prozesskosten verzeichnet hat und diese vom Gericht mangels Einwendungen des Gegners nach § 54 Abs 1a ZPO ungeprüft zugesprochen wurden, verpflichtet ihn das Disziplinarrecht nach Auffassung der OBDK (10 Bkd 10/10) nicht dazu, auf seinen Mandanten zwecks Erreichung eines Verzichts auf den materiell unrichtigen Kostenzuspruch einzuwirken. Ein Disziplinarvergehen sei jedoch in einer bewusst unrichtigen Kostenverzeichnung in der Erwartung, dass der Fehler durch den Vertreter der Gegenpartei nicht wahrgenommen wird, zu sehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte