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Geltendmachung der insolvenzrechtlichen Schuldbefreiung in einem anhängigen Exekutionsverfahren

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2011/450Zak 2011, 239 Heft 12 v. 5.7.2011

EO §§ 35, 39, 40

EuInsVO: Art 25

Die im Insolvenzverfahren erlangte Schuldbefreiung kann in einem anhängigen Exekutionsverfahren nur mit Oppositionsklage geltend gemacht werden. Ein Einstellungsgrund nach § 39 oder § 40 EO ist nicht erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn die Schuldbefreiung durch eine ausländische Entscheidung erteilt wurde, die nach der EuInsVO anzuerkennen ist.

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