vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eintritt des Zessionars in das Exekutionsverfahren

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2011/448Zak 2011, 238 Heft 12 v. 5.7.2011

EO § 9

ABGB § 1392

Auch wenn der Zessionar bereits im Zeitpunkt des Exekutionsantrags und der Exekutionsbewilligung der wahre Forderungsberechtigte war, ermöglicht es ihm § 9 EO nicht, anstelle des Titelgläubigers in das laufende Exekutionsverfahren einzutreten. Eine Sanierung der - aufgrund der bereits entfallenen materiellen Berechtigung des Titelgläubigers unrichtigen - Exekutionsbewilligung durch Eintritt des wahren materiell Berechtigten würde dem im Exekutionsverfahren geltenden Rangprinzip widersprechen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte