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Richtigstellung der Parteibezeichnung von der bezeichneten auf die tatsächlich gemeinte Person

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/445Zak 2011, 238 Heft 12 v. 5.7.2011

ZPO § 235 Abs 5, §§ 514, 528

Die Richtigstellung der Bezeichnung der beklagten Partei von der bezeichneten auf die vom Kläger nach der Klageerzählung eindeutig gemeinte Person ist nach stRsp trotz des damit verbundenen Personenwechsels zulässig.

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