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Produkthaftung für Seilrutsche

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/442Zak 2011, 237 Heft 12 v. 5.7.2011

PHG § 5

ABGB § 1295 Abs 1

Die Ansicht, dass der Hersteller einer Seilrutsche iSd § 5 Abs 1 Z 2 PHG bei Konstruktion und Instruktion mit einem nicht sicherheitsorientierten, die Möglichkeiten des Geräts ausreizenden Gebrauch durch die Zielgruppe Kinder und Jugendliche rechnen muss, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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