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Obsorgeverfahren - Zurückweisung des Rechtsmittels mangels Beschwer nach Volljährigkeit

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/429Zak 2011, 233 Heft 12 v. 5.7.2011

AußStrG §§ 45, 62

ABGB § 172 Abs 1, § 176

Die Rechtsmittel (hier: Revisionsrekurse) des Kindes und eines Elternteils gegen die Obsorgeentscheidung sind mangels Beschwer zurückzuweisen, wenn das Kind im Zeitpunkt der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht bereits volljährig ist.

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