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Verjährung der Anfechtbarkeit von Nutzungsvorbehalten zulasten der Wohnungseigentümer

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/408Zak 2011, 218 Heft 11 v. 7.6.2011

WEG §§ 23, 38

ABGB § 1479

Das Recht eines Wohnungseigentümers, die Unwirksamkeit von Nutzungsregelungen und -vorbehalten wegen Verstoßes gegen § 38 WEG (bzw § 24 WEG 1975) geltend zu machen, verjährt 30 Jahre nach der ersten objektiven Ausübungsmöglichkeit.

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