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Nachträglicher Verzicht des Mieters auf Zinsminderung und Erhaltung wirksam

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/405Zak 2011, 217 Heft 11 v. 7.6.2011

MRG § 3

ABGB § 879 Abs 1, § 1096 Abs 1, § 1444

Ein im Voraus abgegebener Verzicht des Mieters auf Erhaltungspflichten des Vermieters nach § 3 MRG ist unwirksam. Nach Abschluss des Mietvertrags ist hingegen zumindest ein Verzicht auf einen bereits bestehenden Erhaltungsanspruch möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Erhaltung die Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung betrifft (hier: lebensgefährliche Elektroinstallationen).

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