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Standeswidrigkeit macht Anwaltshonorar nicht sittenwidrig

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/362Zak 2011, 193 Heft 10 v. 7.6.2011

ABGB § 879 Abs 1, § 1152

RAO § 16 Abs 1

Aus der Überschreitung allfälliger disziplinarrechtlicher Grenzen für die Höhe des Rechtsanwaltshonorars allein ist nicht abzuleiten, dass die Honorarvereinbarung sittenwidrig ist.

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