ABGB § 879 Abs 1, § 1152
RAO § 16 Abs 1
Aus der Überschreitung allfälliger disziplinarrechtlicher Grenzen für die Höhe des Rechtsanwaltshonorars allein ist nicht abzuleiten, dass die Honorarvereinbarung sittenwidrig ist.
ABGB § 879 Abs 1, § 1152
RAO § 16 Abs 1
Aus der Überschreitung allfälliger disziplinarrechtlicher Grenzen für die Höhe des Rechtsanwaltshonorars allein ist nicht abzuleiten, dass die Honorarvereinbarung sittenwidrig ist.