Die grundsätzliche Existenz von postmortalen Persönlichkeitsrechten ist durch Lehre und Rsp gesichert. Weniger klar ist aber, welche Rechte dadurch im Einzelnen erfasst werden, wie lange diese gesichert sind und wer im Fall einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts anspruchsberechtigt ist. Der vorliegende Beitrag gibt einen gerafften Überblick über den Meinungsstand unter Einbeziehung auch der deutschen Literatur und Judikatur.