Zu 1 Ob 109/09z = Zak 2009/548, 336: Im Rahmen des Schadenersatzanspruchs für den Mangelschaden kann der Übernehmer nicht den Ersatz fiktiver Reparaturkosten verlangen; wenn feststeht, dass die Reparatur unterbleiben wird, ist lediglich die objektive Wertminderung zu ersetzen.