ABGB § 364 Abs 2, § 364a
Die OGH-Rsp qualifizierte Eisenbahnen bisher als behördlich genehmigte Anlagen iSd § 364a ABGB. Ob diese Ansicht - insb in Bezug auf Lärmemissionen - aufrecht zu halten ist, bleibt offen.
ABGB § 364 Abs 2, § 364a
Die OGH-Rsp qualifizierte Eisenbahnen bisher als behördlich genehmigte Anlagen iSd § 364a ABGB. Ob diese Ansicht - insb in Bezug auf Lärmemissionen - aufrecht zu halten ist, bleibt offen.