ABGB § 97
EheG § 85
Der Wohnungserhaltungsanspruch des Ehegatten nach § 97 ABGB endet zwar an sich mit der Rechtskraft der Ehescheidung, wirkt jedoch während eines (im Inland geführten) Verfahrens über die Aufteilung des ehelichen Vermögens fort. Ein im Ausland anhängiges Aufteilungsverfahren führt jedenfalls dann