ABGB § 140
FLAG § 12a
Die (teilweise) Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt zur steuerlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Familienbeihilfe dem betreuenden Elternteil oder unmittelbar dem unterhaltsberechtigten Kind ausgezahlt wird.