Dieser Beitrag stellt überblickshaft die Europäisierung des Zivilrechts in den letzten 30 Jahren dar. Beleuchtet werden die Anfänge frühester Harmonisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Kaufrechts, die langjährige Fokussierung auf eine punktuelle Angleichung des (Verbraucher-)Vertragsrechts sowie das jüngst veröffentlichte "Endergebnis" - der auf rechtsvergleichenden Arbeiten verschiedener Forschungsgruppen fußende Gemeinsame Referenzrahmen (GRR), dessen Potenzial als zukünftiges Harmonisierungsinstrument gegenwärtig diskutiert wird.