Dieser Beitrag stellt in ebenso selektiver wie knapper Form einige der wesentlichsten Neuerungen dar, die der Vertrag von Lissabon (ABl 2007 C 306/1; in weiterer Folge "VvL") für das Recht der Europäischen Union (EU) mit sich gebracht hat. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit - ein solcher ließe sich im gegebenen Rahmen nicht annähernd verfolgen - liegt der Fokus des Beitrags, nach einem kurzem Abriss der Entstehungsgeschichte des VvL, auf jenen allgemeineren Regelungen, die auch für nicht schwerpunktmäßig mit Fragen des europäischen Verfassungsrechts befasste JuristInnen von grundlegender Relevanz sind.