In ABl L 119/7 vom 13. 5. 2010 wurde eine konsolidierte Fassung der Anhänge zur EuGVVO (über innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften sowie die für Anträge auf Vollstreckbarerklärung und für Rechtsbehelfe zuständigen nationalen Gerichte bzw Stellen) veröffentlicht.