Die Autoren gehen zunächst kurz auf die Rechtsgrundlagen für Verkehrssicherungspflichten in Zusammenhang mit dem Winterdienst und die Frage ein, wen die Haftung trifft. Anschließend behandeln sie die Frage, ob die Verkehrssicherungspflichten vertraglich vom Vermieter auf Mieter bzw von der Eigentümergemeinschaft oder dem WE-Organisator auf Wohnungseigentümer übertragen werden können, und weisen darauf hin, dass sich aus dem KSchG und § 38 WEG Grenzen ergeben könnten.