Zu 9 Ob 48/09p = Zak 2010/46, 37: Sofern keine Unredlichkeit iSd § 952 ABGB vorliegt, ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch des Noterben ausgeschlossen, wenn der Geschenknehmer den geschenkten Geldbetrag zur Abdeckung von Schulden herangezogen hat; die Schuldtilgung ist dem Verbrauch des Geschenks gleichzuhalten, weshalb von keiner noch vorhandenen Bereicherung iSd § 952 ABGB ausgegangen werden kann.