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Herausgabe des Rücklagenüberschusses durch den gekündigten Verwalter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/267Zak 2010, 158 Heft 8 v. 11.5.2010

WEG § 31 Abs 3, § 52 Abs 1 Z 6

ABGB §§ 1035, 1438

Liegenschaftsaufwendungen, die der gekündigte Verwalter nach Beendigung seiner Verwalterstellung getätigt hat, können nicht von dem gem § 31 Abs 3 WEG an den neuen Verwalter bzw die Eigentümergemeinschaft herauszugebenden Rücklagenüberschuss abgezogen werden. Auch eine prozessuale Aufrechnung mit den Aufwandersatzansprüchen im Außerstreitverfahren über die Herausgabe des Überschusses scheidet aus, weil über solche Ansprüche nur im streitigen Verfahren entschieden werden kann.

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