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Forderungsexekution auf Ausstattungsanspruch

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2010/245Zak 2010, 139 Heft 7 v. 20.4.2010

EO § 54 Abs 1 Z 3, §§ 290, 294

ABGB § 1220

Der Ausstattungsanspruch kann zwar aufgrund seiner höchstpersönlichen Natur grundsätzlich weder übertragen noch gepfändet werden. Sobald der Anspruch vom Berechtigten geltend gemacht wurde, ist aber der durch Ausübung des Gestaltungsrechts entstandene Zahlungsanspruch übertragbar und pfändbar.

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