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Teilbemessung des Schmerzengeldes - bereits absehbare künftige Schmerzen sind nicht zu berücksichtigen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/239Zak 2010, 137 Heft 7 v. 20.4.2010

ABGB § 1325

Anstelle der grundsätzlich vorzunehmenden Globalbemessung ist eine Teilbemessung bzw ergänzende Bemessung des Schmerzengeldes zulässig,

wenn noch kein Dauer- bzw Endzustand vorliegt und die Verletzungsfolgen noch nicht oder nicht in vollem Umfang und mit hinreichender Sicherheit überblickt werden können;

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