vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebskostenabrechnung - keine Aufschlüsselung der Einnahmen für sämtliche Mietobjekte erforderlich

RechtsprechungMiet-und WohnrechtZak 2010/233Zak 2010, 136 Heft 7 v. 20.4.2010

MRG § 21 Abs 3

Die Einnahmen aus Vorauszahlungen der Mieter müssen in der Betriebskostenabrechnung nicht für sämtliche Mietobjekte aufgeschlüsselt angegeben sein. Es reicht aus, die nach dem Aufteilungsschlüssel auf das Mietobjekt entfallenden anteiligen Aufwendungen den vom jeweiligen Mieter geleisteten Vorauszahlungen gegenüberzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte