vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vollzug einer Rückführungsentscheidung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/223Zak 2010, 132 Heft 7 v. 20.4.2010

AußStrG §§ 110, 111a

HKÜ Art 12

Gem § 111a AußStrG idF FamRÄG 2009 gilt der 7. Abschnitt dieses Gesetzes über Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren sinngemäß auch für Verfahren nach dem HKÜ. Der Vollzug einer Rückführungsentscheidung erfolgt daher gem § 110 AußStrG. Diese Bestimmung ist auch auf Fälle analog anzuwenden, die noch nicht in den zeitlichen Geltungsbereich des am 1. 1. 2010 in Kraft getretenen FamRÄG 2009 fallen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte