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Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt - Privatentnahmen, Steuerreform 2009

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/221Zak 2010, 131 Heft 7 v. 20.4.2010

ABGB § 140

FLAG § 12a

Die Privatentnahmen des (auch) selbstständig erwerbstätigen Unterhaltsschuldners sind als Unterhaltsbemessungsgrundlage heranzuziehen, wenn sie entweder den Reingewinn aus dem Unternehmen übersteigen oder die Betriebsbilanz einen Verlust ausweist. Privatentnahmen sind alle nicht betrieblichen Bar- und Naturalentnahmen.

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