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Stille Zession der betriebenen Forderung ist kein Oppositionsgrund

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2010/203Zak 2010, 119 Heft 6 v. 7.4.2010

EO § 35

ABGB § 1392

Eine stille Zession, bei der sich der Zedent verpflichtet, die Forderung im eigenen Namen einzutreiben und die erhaltene Leistung an den Zessionar weiterzuleiten (hier: in Form der Rückzession zum Inkasso), bildet keinen Oppositionsgrund.

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