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Schmerzengeld für Todesangst

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/197Zak 2010, 117 Heft 6 v. 7.4.2010

ABGB § 1325

3.000 € Schmerzengeld: Todesangst (Angst vor weiteren lebensbedrohlichen Komplikationen) für die Dauer von 6 Tagen nach verfrühter Entlassung aus der stationären Behandlung in einem Krankenhaus.

OGH 14. 1. 2010, 6 Ob 248/09b

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