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Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung ist keine Schenkung

RechtsprechungErbrechtZak 2010/188Zak 2010, 114 Heft 6 v. 7.4.2010

ABGB §§ 551, 767, 943, 1405

NotAktG: § 1 Abs 1 lit d

Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit ungeachtet der Bezeichnung als "Schenkungs- und Erbverzichtsvertrag" nicht von der Erfüllung der für Schenkungen geltenden Formerfordernisse abhängt.

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