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Keine Anrechnung eines wirtschaftswissenschaftlichen Doktoratsstudiums auf die praktische Verwendungszeit

In aller KürzeZak 2010/171Zak 2010, 102 Heft 6 v. 7.4.2010

In der E Bkv 1/09 stellte die OBDK klar, dass ein wirtschaftswissenschaftliches Doktoratsstudium aufgrund des klaren Wortlauts des § 2 Abs 3 Z 1 RAO, der von der Erlangung eines weiteren rechtswissenschaftlichen akademischen Grades spricht, nicht auf die Dauer der für die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste erforderlichen praktischen Verwendung angerechnet werden kann.

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