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Vonkilch, Anm zu wobl 2010/16.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2010/164Zak 2010, 100 Heft 5 v. 23.3.2010

Zu 5 Ob 97/09i: Die Befestigung eines Flugdachs an der Außenfassade über der Dachterrassentüre und einem Wohnungsfenster stellt eine Änderung des Wohnungseigentumsobjekts unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile dar, die gem § 16 Abs 2 Z 2 WEG Verkehrsüblichkeit oder ein wichtiges Interesse voraussetzt.

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