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Anordnung der Besuchsbegleitung von Amts wegen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/145Zak 2010, 95 Heft 5 v. 23.3.2010

AußStrG § 111

Die Besuchsbegleitung gem § 111 AußStrG kann nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen angeordnet werden, wenn es das Kindeswohl erfordert und eine geeignete und dazu bereite Person zur Verfügung steht.

OGH 15. 12. 2009, 9 Ob 94/09b

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