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Produkthaftung für Infrarotkabine - keine Warnung vor Verbrennungsgefahr

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/118Zak 2010, 78 Heft 4 v. 16.2.2010

PHG § 5 Abs 1

Die Auffassung, dass der Hersteller einer Infrarotwärmekabine im Rahmen seiner Instruktionspflichten vor der Gefahr von Verbrennungen warnen muss, die bei Benützern mit fehlendem oder herabgesetztem Schmerzempfinden bestehen kann, ist vertretbar (Zurückweisung des Rekurses).

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