vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsanwalt - keine Warnpflicht, wenn das Honorar den Kostenvorschuss übersteigt

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/112Zak 2010, 76 Heft 4 v. 16.2.2010

RAO § 16

ABGB § 1002

Eine Aufklärungspflicht über die Honorarverrechnung bzw über die voraussichtliche Höhe des Honorars trifft den Rechtsanwalt insb dann, wenn der Mandant diesbezüglich eine unzutreffende Meinung äußert oder Unerfahrenheit und Unsicherheit erkennen lässt. Der Umstand, dass der Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss bereits erheblich übersteigt, löst alleine noch keine Warnpflicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte