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Einkommensteuer - Absetzung von Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung

In aller KürzeZak 2010/101Zak 2010, 62 Heft 4 v. 16.2.2010

Im Fall "nicht freiwillig herbeigeführter" Fortpflanzungsunfähigkeit sind Kosten einer In-Vitro-Fertilisation nach der Rsp des VwGH (2005/15/0138; 2002/15/0124) im Einkommensteuerrecht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Nach einer jüngst ergangenen Entscheidung des UFS Innsbruck (RV/0361-I/09) gilt dies unter derselben Voraussetzung auch für Adoptionskosten (konkret: Flug-, Unterbringungs- und Kinderarztkosten sowie Adoptionsgebühren für eine Auslandsadoption).

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