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Richtlinien für die Selbstberechnung von Grunderwerb- und Gesellschaftsteuer

In aller KürzeZak 2010/99Zak 2010, 62 Heft 4 v. 16.2.2010

Das BMF hat neue Richtlinien zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG) und der Gesellschaftsteuer (§ 10a KVG) durch Parteienvertreter erlassen, die unter der GZ BMF-010206/0026-VI/5/2010 in der Finanzdokumentation (findok.bmf.gv.at ) abgerufen werden können.

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