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Verfahrenshilfeanwalt - kein Abzug des Honorars vom ersiegten Kapitalbetrag

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/81Zak 2010, 55 Heft 3 v. 16.2.2010

RAO § 19

ZPO § 71

Der Verfahrenshilfeanwalt ist nicht berechtigt, von dem für die Partei ersiegten Kapitalbetrag sein Honorar iSd § 19 Abs 1 RAO in Abzug zu bringen oder einen Teil des ersiegten Betrags iSd § 19 Abs 3 RAO bei Gericht zu hinterlegen, um die Vollstreckbarkeit eines künftigen Beschlusses sicherzustellen, der die Partei gem § 71 ZPO zur Nachzahlung der tarifmäßigen Entlohnung verpflichten könnte.

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