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Höhe des vorläufigen Unterhalts

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/75Zak 2010, 54 Heft 3 v. 16.2.2010

EO § 382a Abs 2 (idF vor FamRÄG 2009)

Der monatliche (Maximal-)Betrag des vorläufigen Unterhalts entspricht der altersabhängig bestimmten Familienbeihilfe zuzüglich der aliquoten Erhöhung durch die seit 2008 zustehende 13. Familienbeihilfe pro Jahr.

OGH 17. 11. 2009, 1 Ob 216/09k

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