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Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers

In aller KürzeZak 2010/64Zak 2010, 42 Heft 3 v. 16.2.2010

Nach Ansicht des BGH (VIII ZR 38/09) trifft den Verkäufer eines Gebrauchtwagens gegenüber Kaufinteressenten eine vorvertragliche Aufklärungspflicht über den Umstand, dass er das Fahrzeug nicht von dem im Kfz-Brief genannten letzten Halter, sondern von einem "fliegenden Zwischenhändler" mit unbekannter Identität erworben hat.

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